Rechtliches
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Kevin Olschewsky Photography · Stand: Juli 2026
für Foto-, Video-, Content-Creation- & Social-Media-Dienstleistungen (B2B)
1. Geltungsbereich / Kundenkreis
1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Kevin Olschewsky Photography (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kunden über die Erstellung von Foto-, Video-, Grafik- und Textinhalten sowie ergänzende Dienstleistungen (z. B. Social-Media-Betreuung, Imagefilme, Recruiting- und Mitarbeiter-Videos, Website-Videos).
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Der Auftraggeber bestätigt mit Auftragserteilung, dass er als Unternehmer handelt.
1.3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen schriftlich zustimmt.
2. Vertragsbestandteile / Rangfolge
2.1. Maßgeblich sind in dieser Reihenfolge: a) das schriftliche Angebot / Leistungsblatt (inkl. Leistungsumfang, Stückzahlen, Formate, Deadlines, Korrekturregelung, Preise), b) diese AGB.
2.2. Bei Widersprüchen hat das Angebot Vorrang.
3. Vertragsgegenstand / Keine Erfolgsgarantie / Keine Rechtsberatung
3.1. Der Auftragnehmer erstellt nach Absprache Content für Social Media, Websites oder andere vereinbarte Plattformen.
3.2. Nicht Vertragsbestandteil sind Rechtsberatung sowie Erfolgsgarantien hinsichtlich Reichweite, Followerwachstum, Umsatzerhöhungen oder Kunden- und Mitarbeitergewinnung. Strategie- und Skriptleistungen sind konzeptionelle Beratungsleistungen; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Materialien und Informationen rechtzeitig bereit (z. B. Logos, CI, Zugänge, Texte, Freigaben, Ansprechpartner, Drehfreigaben, Location, mitwirkende Personen, Produkte sowie erforderliche Einverständnisse abgebildeter Personen).
4.2. Verzögerungen durch fehlende oder verspätete Mitwirkung verschieben vereinbarte Timings entsprechend. Eine geringere Stückzahl an Liefergegenständen aufgrund von Umständen aus der Sphäre des Auftraggebers (z. B. verkürzte Drehzeit, fehlende Motive, Personen oder Produkte) berechtigt nicht zur Minderung der Vergütung.
4.3. Entsteht Mehraufwand (z. B. zusätzliche Abstimmungen, fehlende Assets, wiederholte Freigaberunden), kann dieser nach Vereinbarung bzw. gemäß Ziff. 7 zusätzlich berechnet werden.
4.4. Der Auftraggeber benennt einen zuständigen Ansprechpartner sowie einen finalen Entscheider für gebündeltes Feedback und Freigaben.
5. Termine / Lieferfristen
5.1. Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesichert werden.
5.2. Termine sind nur dann realistisch einhaltbar, wenn Mitwirkungspflichten erfüllt sind (Ziff. 4).
6. Vergütung / Zahlung
6.1. Vergütung und Zahlungsplan ergeben sich aus dem Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
6.2. Sofern im Angebot nicht abweichend geregelt, ist die Vergütung für Produktionsleistungen (Drehtage, Content-Pakete) vollständig spätestens 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Drehtag fällig. Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Drehtermin zu verschieben. Strategie- und Beratungsleistungen sind bei Auftragserteilung fällig; der Leistungsbeginn erfolgt nach Zahlungseingang.
6.3. Rechnungen ohne abweichende Regelung sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen.
6.4. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen (inkl. Lieferung fertiger Inhalte) bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten.
7. Leistungsänderungen / Korrekturen / Mehraufwand
7.1. Im vereinbarten Preis ist, sofern im Angebot nicht abweichend geregelt, eine (1) Korrekturschleife je Lieferung enthalten. Korrekturwünsche sind gesammelt in einer Rückmeldung mitzuteilen.
7.2. Weitere Änderungen, Zusatzleistungen oder kurzfristige Änderungswünsche (z. B. zusätzliche Drehtage, zusätzliche Inhalte, Varianten oder Formate) gelten als Mehraufwand und werden, sofern nicht gesondert angeboten, mit 90,00 € zzgl. USt. pro Stunde abgerechnet. Zusätzliche Drehzeit über die vereinbarte Drehzeit hinaus wird mit 150,00 € zzgl. USt. je angefangene Stunde abgerechnet.
7.3. Ein „Change Request" liegt insbesondere vor, wenn sich nach Freigabe des Briefings, des Angebots oder des Strategie-/Skriptdokuments Umfang, Stilrichtung oder Anzahl und Formate der Liefergegenstände erweitern oder ändern. Konzeptionelle Neuausrichtungen (z. B. neuer Schnittstil, geänderte Zielgruppe oder Positionierung nach Übergabe) sind keine Korrektur und werden gesondert angeboten.
8. Abnahme / Feedback-Frist
8.1. Der Auftragnehmer liefert Entwürfe bzw. finale Inhalte zur Prüfung.
8.2. Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übergabe schriftlich Einwände erhebt.
8.3. Erfolgt Feedback verspätet, verschiebt sich der Zeitplan entsprechend.
9. Stornierung / Verschiebung von Drehs / Kündigung
9.1. Storniert der Auftraggeber ein Projekt vor Fertigstellung, ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen (z. B. Planung, Vorbereitung, Kommunikation) sowie entstandene Kosten anteilig abzurechnen.
9.2. Drehtermine: Für Verschiebung oder Stornierung eines vereinbarten Drehtermins durch den Auftraggeber gilt zusätzlich zu Ziff. 9.1:
- Bis 7 Kalendertage vor dem Drehtermin: kostenfrei (zzgl. bereits erbrachter Leistungen gem. Ziff. 9.1).
- Weniger als 7 Kalendertage vor dem Drehtermin: 30 % der Auftragssumme.
- Weniger als 48 Stunden vor dem Drehtermin: zusätzlich eine Ausfallpauschale von 300,00 € zzgl. USt.
- Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; dem Auftragnehmer der Nachweis eines höheren Schadens.
9.3. Für laufende monatliche Betreuungsverträge (z. B. Posting-Service, Community Management, Reporting) gilt, sofern im Angebot nicht abweichend geregelt, eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten; danach sind sie mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar. Bereits angelaufene Monate werden voll berechnet.
10. Urheber- & Nutzungsrechte / Rohdaten / Portfolio
10.1. Alle Urheberrechte an den erstellten Inhalten verbleiben beim Auftragnehmer.
10.2. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung der Inhalte für die eigenen Social-Media-Kanäle und die eigene Website, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist. Die zeitliche Nutzung ist unbegrenzt.
10.3. Werbliche Nutzung (bezahlte Anzeigen / Ads) ist nur bei entsprechender Beauftragung gemäß Angebot gestattet. Nutzung für Printprodukte (z. B. Plakate, Broschüren), Paid Ads ohne Beauftragung, Weitergabe an Dritte oder Weiterverkauf ist nur nach gesonderter Vereinbarung gegen zusätzliche Vergütung gestattet.
10.4. Strategie-Dokumente, Skripte und Konzepte dürfen ausschließlich für interne Zwecke und die eigene Content-Produktion des Auftraggebers verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an andere Agenturen oder Content-Dienstleister, sowie eine Veröffentlichung bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Methodik, Vorlagen und Frameworks verbleiben im geistigen Eigentum des Auftragnehmers.
10.5. Rohdaten (z. B. unbearbeitete Fotos und RAW-Dateien, ungeschnittenes Videomaterial, Projektdateien) sind nicht Bestandteil der Leistung und werden nur nach separater Vereinbarung herausgegeben.
10.6. Der Auftragnehmer darf die erstellten Werke zu eigenen Werbezwecken (Portfolio, Website, Social Media) nutzen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
11. Rechte & Inhalte des Auftraggebers / Freistellung
11.1. Der Auftraggeber sichert zu, dass er an allen von ihm bereitgestellten Materialien (Logos, Marken, Bilder, Musik, Texte etc.) die erforderlichen Rechte besitzt.
11.2. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm vorgegebenen bzw. freigegebenen Aussagen und Inhalte (z. B. Werbeaussagen, Heilversprechen, Kennzeichnungspflichten).
11.3. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus rechtswidrigen oder nicht ausreichend lizenzierten, vom Auftraggeber gelieferten oder freigegebenen Inhalten resultieren.
12. Haftung
12.1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
12.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden; im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
12.3. Die Haftung ist, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes beschränkt.
12.4. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Plattformausfälle (z. B. Instagram, Facebook, TikTok, YouTube, LinkedIn), für Reichweitenänderungen, algorithmische Entwicklungen, die durch Plattformen vorgenommene Löschung oder Einschränkung von Inhalten sowie für vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien und Zugänge.
12.5. Der Grundsatz zur Verantwortlichkeit (Vorsatz und Fahrlässigkeit) ergibt sich aus § 276 BGB.
13. Höhere Gewalt
13.1. Kann der Auftragnehmer aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Stromausfall, Streik, Naturkatastrophen, Pandemie oder Plattformausfälle) Leistungen nicht fristgerecht erbringen, entsteht kein Schadensersatzanspruch. Vereinbarte Termine werden in gegenseitiger Abstimmung schnellstmöglich nachgeholt; bereits geleistete Zahlungen bleiben für den nachgeholten Termin bestehen.
14. Vertraulichkeit & Datenschutz
14.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltene vertrauliche Informationen vertraulich zu behandeln.
14.2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und den geltenden Datenschutzbestimmungen.
15. Datenhaltung / Archivierung
15.1. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, Projekt- und Rohdaten dauerhaft zu speichern. Rohdaten und Projektdateien werden 3 Monate nach Projektabschluss aufbewahrt; danach ist der Auftragnehmer zur Löschung berechtigt.
15.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Daten zeitnah zu sichern.
16. Schlussbestimmungen
16.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.2. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
16.3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
16.4. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail genügt).