Rechtliches
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Kevin Olschewsky Photography · Stand: 2026
für Foto, Video, Content Creation & Social Media Dienstleistungen (B2B)
1. Geltungsbereich / Kundenkreis
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Kevin Olschewsky Photography und seinen Kunden über die Erstellung von Foto-, Video-, Grafik- und Textinhalten sowie ergänzende Dienstleistungen (z.B. Social-Media-Betreuung, Imagefilme, Recruiting-/Mitarbeiter-Videos, Website-Videos).
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen schriftlich zustimmt.
2. Vertragsbestandteile / Rangfolge
Maßgeblich sind in dieser Reihenfolge: a) das schriftliche Angebot / Leistungsblatt (SOW) inkl. Umfang, Formate, Deadlines, Revisionen, Preise b) diese AGB. Bei Widersprüchen hat das Angebot/SOW Vorrang.
3. Vertragsgegenstand / Keine Erfolgsgarantie
Der Auftragnehmer erstellt nach Absprache Content für Social Media, Websites oder andere vereinbarte Plattformen. Nicht Vertragsbestandteil sind Rechtsberatung sowie Erfolgsgarantien hinsichtlich Reichweite, Followerwachstum, Umsatzerhöhungen oder Mitarbeitergewinnung.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Materialien/Informationen rechtzeitig bereit (z.B. Logos, CI, Zugänge, Texte, Freigaben, Ansprechpartner, Drehfreigaben). Verzögerungen durch fehlende/verspätete Mitwirkung verschieben vereinbarte Timings entsprechend.
Entsteht Mehraufwand (z.B. zusätzliche Abstimmungen, fehlende Assets, wiederholte Freigaberunden), kann dieser nach Vereinbarung bzw. gemäß Ziff. 7 zusätzlich berechnet werden. Der Auftraggeber benennt einen zuständigen Ansprechpartner sowie einen finalen Entscheider für gebündeltes Feedback/Freigaben.
5. Termine / Lieferfristen
Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesichert wurden. Termine sind nur dann realistisch einhaltbar, wenn Mitwirkungspflichten erfüllt sind (Ziff. 4).
6. Vergütung / Zahlung
Vergütung und Zahlungsplan ergeben sich aus dem Angebot/SOW. Sofern nicht anders vereinbart: Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu begleichen.
Es gilt eine verbindliche Anzahlung von mindestens 50% des Gesamtbetrags, alternativ vollständige Vorauszahlung. Leistungserbringung beginnt erst nach Zahlungseingang.
Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an; zusätzlich kann eine Mahnpauschale von 5,00 EUR pro Mahnung erhoben werden. Bei längerem Verzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
7. Leistungsänderungen / Korrekturen / Mehraufwand
Im vereinbarten Preis sind maximal zwei (2) Korrekturschleifen enthalten (sofern im Angebot/SOW nicht anders geregelt). Weitere Änderungen, Zusatzleistungen oder kurzfristige Änderungswünsche gelten als Mehraufwand.
Mehraufwand wird nach gesonderter Vereinbarung oder zum Stundensatz von 500 EUR zzgl. MwSt. abgerechnet. Ein Change Request liegt insbesondere vor, wenn sich nach Freigabe des Briefings/SOW Umfang, Zielplattform, Stilrichtung oder Anzahl/Formate der Deliverables erweitert/ändert.
8. Abnahme / Feedback-Frist
Der Auftragnehmer liefert Entwürfe (Drafts) bzw. Ergebnisse zur Prüfung. Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 2 Tagen nach Übergabe schriftlich Einwände erhebt. Erfolgt Feedback verspätet, verschiebt sich der Zeitplan entsprechend.
9. Stornierung / Verschiebung / Kündigung
Storniert der Auftraggeber ein Projekt vor Fertigstellung, ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen sowie entstandene Kosten anteilig abzurechnen.
Drehtermine sind Kapazitätsbindung. Verschiebungen/Stornos durch den Auftraggeber werden wie folgt berechnet, sofern die Zeit nicht anderweitig vergeben werden kann:
- Bis 7 Kalendertage vorher: kostenfrei
- 6–3 Tage vorher: 50% der vereinbarten Drehpauschale/Tagessatzes
- Weniger als 72 Stunden vorher: 100% der vereinbarten Drehpauschale/Tagessatzes
Für laufende monatliche Betreuungsverträge gilt eine Kündigungsfrist von vier (4) Wochen zum Monatsende, sofern im Angebot/SOW nichts Abweichendes vereinbart ist.
10. Urheber- & Nutzungsrechte / Rohdaten / Portfolio
Alle Urheberrechte an den erstellten Inhalten verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung der Inhalte für die eigenen Social-Media-Kanäle und die eigene Website.
Nutzung für Printprodukte, Paid Ads, Weitergabe an Dritte oder Weiterverkauf ist nur nach gesonderter Vereinbarung gegen zusätzliche Vergütung gestattet. Rohdaten sind nicht Bestandteil der Leistung und werden nur nach separater Vereinbarung herausgegeben.
Der Auftragnehmer darf die erstellten Werke zu eigenen Werbezwecken (Portfolio, Website, Social Media) nutzen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
11. Rechte & Inhalte des Auftraggebers / Freistellung
Der Auftraggeber versichert, dass er die erforderlichen Rechte an allen bereitgestellten Materialien besitzt (Logos, Marken, Bilder, Musik, Texte etc.) und ist verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm vorgegebenen Aussagen/Claims.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus rechtswidrigen oder nicht ausreichend lizenzierten, vom Auftraggeber gelieferten/freigegebenen Inhalten resultieren.
12. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung ist auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes beschränkt. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Plattformausfälle oder für Rechtsverletzungen, die durch vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien entstehen.
13. Höhere Gewalt
Kann der Auftragnehmer aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt (z.B. Krankheit, Stromausfall, Streik, Naturkatastrophen, Pandemie oder Plattformausfälle) Leistungen nicht fristgerecht erbringen, entsteht kein Schadensersatzanspruch.
14. Vertraulichkeit & Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltene Informationen vertraulich zu behandeln. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und den geltenden Datenschutzbestimmungen.
15. Datenhaltung / Archivierung
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, Projekt-/Datenstände länger als 30 Tage nach finaler Lieferung aufzubewahren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Daten zeitnah zu sichern.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.